AGB
Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für Tandem- und AFF-Sprünge.Teilnehmerhinweis des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Beim Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. wird mit modernen Ausbildungsgeräten und Sicherheitseinrichtungen intensiv, individuell und sorgfältig ausgebildet. Dennoch muß jeder der Tandemsprünge und/oder AFF-Sprünge durchführen will verstehen, daß die Ausübung des Fallschirmsportes ein gewisses Restrisiko beinhaltet. Die eingesetzte Technik unterliegt ständig professioneller Wartung und Kontrolle.
Abschluß eines Vertrages mit dem Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Mit der Bestellung eines Angebotes bzw. der Bestellung eines Geschenkgutscheines kommt ein Vertrag zwischen dem Besteller und dem Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. zustande. Grundlage dieses Vertrages sind diese allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für Tandem- und AFF-Sprünge. Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. arbeitet u.a. mit anderen Veranstaltern und Dienstleistern zusammen. Bei Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Wer sind die Vertragspartner?
Der Vertrag kommt mit dem Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V., 76889 Schweighofen zustande. Das Unternehmen wird durch den 1. Vorstand Christian Ernst vertreten.
Leistungen, Nebenabreden mit dem Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Die von uns angebotenen Tandem- und AFF-Sprünge werden durch Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. und Partner durchgeführt. Der Umfang der jeweiligen vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie, aus den Angaben der Buchungsunterlagen. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung. Bei Gutscheinen wird eine Leistung erworben, die zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Geschenkgutscheine sind 3 Jahre gültig. (§195 BGB). Werden Gutscheine nicht im Jahr des Erwerbes oder Folgejahres eingelöst, behält sich das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. notwendige Preiserhöhungen und Zuzahlungen aufgrund Steuererhöhungen, erhöhten Spritkosten, externen Organisationgebühren oder ähnliches, vor.
Geltungsbereich des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Alle Lieferungen und Leistungen des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegensprechende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt.
Preise des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Die aktuellen Preise des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. können unseren Webseiten entnommen werden. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Sollte sich bei dem Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behalten wir uns ein Recht zur Korrektur vor. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.
Anmeldung und Gebühren des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Mit der Anmeldung und Buchung zu einem von uns angeboten Produkt oder Leistung sind unsere Gebühren (Preise siehe Webseiten) zu entrichten. Mit der Anmeldung und Buchung von einem Ausbildungskurs (AFF-Kurs) ist eine Anmeldegegühr von 500 EUR zu entrichten. Die restlichen Gebühren sind spätestens bei Kursbeginn zu entrichten. Zahlungen können in bar, mit Scheck oder durch Überweisung auf unser Konto erfolgen.
Zahlungsmethode: Überweisung
Übertragbarkeit auf andere Personen bei Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Erworbene Leistungen können problemlos in andere Leistungen getauscht werden, sofern keine Terminreservierungen stattgefunden haben. Gutscheine können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden.
Rücktritt von Leistungen des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Bei Stornierung eines Kurses vor Kursbeginn & Tandemsprung, gleich zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund, berechnen wir Stornokosten in Höhe von 30%. Bei Nichtantritt des Kurses berechnen wir Stornokosten in Höhe der Anmeldegebühren. Angefangene Kurse müssen bis zum jeweiligen Dienstleistungsfortschritt zzgl. einer Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Für Auslandskurse gelten gesonderte Teilnahmebedingungen. Für einen nicht abgesagten Termin, sowie für das Absagen am Sprungtag trotz guter Wetterlage, berechnen wir eine Stornogebühr von 30%. Eine Rücknahmepflicht besteht nicht.
Ausbildungsverlauf im Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Kann die Ausbildung vom Kursteilnehmer nicht beendet oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der Sicherheit nicht zu Ende geführt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. hat diesen Zustand selbst zu vertreten. Nicht absolvierte Sprünge können innerhalb eines Zeitjahres nachgeholt werden. Bei der Durchführung von Fallschirmabsprüngen kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) z.T. zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zu Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall kann kostenlos auf einen neuen Termin umbucht werden.
Versicherung bei Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Versicherungen sind während der Ausbildung + Tandemsprünge wie folgt abgeschlossen: Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Drittschäden an den eingesetzten Luftfahrzeugen Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Tandemsysteme Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten Sie sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit die Ausübung des Fallschirmsports mit eingeschlossen ist. Bei zusätzlich gewünschtem Versicherungsschutz beraten wir Euch gerne. (Unfallschutz, Lebensversicherung und AU Versicherung)
Haftungsausschluß des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, verzichtet der Teilnehmer ausdrücklich auf alle Ansprüche gegenüber dem Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. und den beteiligten Personen oder Institutionen. Bei Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Haftung des Teilnehmers
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsmaterial haftet der Schadensverursacher. Kursteilnehmer können von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn Sie die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Anderer gefährden, ohne Anspruch auf Regreß.
Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung bei Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bedingungen sollten so umgedeutet werden, daß der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Eigentumsvorbehalt bei Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware bzw. Dienstleistungen vollständiges Eigentum des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.. Bestellte Dienstleistungen müssen nicht erbracht werden.
Verfügbarkeitsvorbehalt bei Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Sollte das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden wir umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.
Rechtswahl und Gerichtstand des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Fallschirmsportverband Südpfalz e. V. und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Amtsgericht, Landau. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Schweighofen, Juli 2023